Tipps für Verkäufer

Tipps der Immobilienprofis:

Ihre Immobilie ist vermutlich Ihr wertvollster materieller Besitz. Damit Sie kein Geld verschenken, muss der Verkauf Ihrer Immobilie gut geplant sein. Hier finden Sie die wichtigsten Schritte:

Tipp 1: (Verkauf planen)

  • Wann soll der Verkauf erfolgen?
  • Bis wann benötigen Sie den Kaufpreis?
  • Bis wann können Sie die Immobilie räumen?
  • Welchen Kaufpreis setze ich an?
  • Welche Werbemedien nutze ich?
  • Wer textet die Werbeanzeigen?
  • Wer macht die Fotos (wichtig: starkes Weitwinkelobjektiv!!!)?
  • Wie stelle ich die Erreichbarkeit für Interessenten sicher?
  • Habe ich alle Objektunterlagen?
  • Ist eine Pfandfreigabe der Bank nötig?
  • Welcher Notar wird beauftragt?
  • Wer prüft den Vertragsentwurf?

Tipp2: (Zielgruppe festlegen)

Ein kinderloses Paar wird in einem Haus in einem Neubaugebiet nicht unbedingt glücklich werden. Ebenso wollen Familien mit kleinen Kindern oft nicht in ein gewachsenes Wohngebiet, wo die Kinder der Nachbarn schon älter sind. Lehrerehepaare benötigen in der Regel nicht nur Kinderzimmer, sondern auch 2 Arbeitszimmer mit Tageslicht. Welche Zielgruppe spricht die vorhandene Infrastruktur (Straßenbahn, Kindergarten, Kneipen, Wald etc. an)?

Wie ist Ihre Immobilie beschaffen und welche Zielgruppe wollen Sie ansprechen? Legen Sie die Zielgruppe fest und sprechen Sie diese mit Ihrer Werbung an.

Tipp 3: (Kaufpreisfindung)

Kaufinteressenten suchen heute im Schnitt 9 bis 15 Monate bis sie eine Immobilie kaufen. In dieser Zeit erhalten die Interessenten einen sehr guten Überblick über die aktuelle Marktsituation und den Marktwert der einzelnen Immobilien. Als Verkäufer müssen Sie sich ebenfalls einen Marktüberblick verschaffen, um nicht Geld zu verschenken oder potenzielle Interessenten mit überzogenen Preisvorstellungen zu vergraulen.

Immobilienportale oder Immobilienteile der Zeitungen sind oft nicht geeignet, da die hier aufgerufenen Preise oft Wunschpreise sind, die nicht erzielbar sind.

Tipp 4: (Erreichbarkeit sicherstellen)

Bevor Sie Anzeigen schalten oder Ihre Immobilie im Internet anbieten, müssen Sie sich überlegen, wie Sie die telefonische Erreichbarkeit sicherstellen. Die wenigsten Interessenten sprechen gerne auf Anrufbeantworter. Auch Handynummern werden gerade von älteren Interessenten nicht gerne gewählt. Stellen Sie sicher, dass eine Festnetznummer möglichst den ganzen Tag erreichbar ist.

Tipp 5: (Ansprechende Verkaufsunterlagen)

Kopieren Sie nicht einfach Pläne lieblos zusammen. In ein modernes Exposé gehören ansprechende Fotos (Weitwinkel!!!), die bei schönem Wetter gemacht wurden. Beim Text sollte die Immobilie von ihrer schönsten Seite beschrieben werden, es dürfen aber keine Übertreibungen oder unwahre Aussagen enthalten sein. Übertreibungen fallen spätestens bei der Besichtigung auf!

Tipp 6: (Vorsicht bei Anfragen)

Wenn sich die ersten Interessenten melden, beginnt die Euphorie und der Traum vom schnellen Verkauf. Oft werden dann Informationen am Telefon an fremde Menschen rausposaunt. Verkäufer erzählen freizügig von den Einbruchssicherungen an der Haustür, dass aber die Kellertüre noch gesichert werden muss. Oder sie erzählen, dass am Wochenende keine Besichtigungen stattfinden können, da die Oma in Hamburg ihren Geburtstag feiert.
Diese Aussagen am Telefon, verbunden mit dem Grundriss im Internet, locken Leute an, die sich mehr für Ihre Wertgegenstände als für Ihre Immobilie interessieren.

Fragen Sie immer nach Name und Anschrift bevor Sie Details nennen. Überprüfen Sie die Angaben unbedingt!

Tipp 7: (Die Besichtigung)

Es gibt keine zweite Chance für den ersten Eindruck!
Vor jeder Besichtigung müssen Sie aufräumen, lüften, Vorhänge und Rollläden öffnen, falls nötig das Licht anschalten und den Rasen mähen (falls nötig).

Der Interessent soll sich wohlfühlen. Ein freilaufender Hund kann bei einigen Interessenten schon Stress auslösen.
Überlegen Sie sich, was Sie den Interessenten in welcher Reihenfolge zeigen wollen. Reden Sie nicht zu viel und bieten Sie Ihre Immobilie nicht wie "Sauerbier" an. Sollten Sie dringend verkaufen müssen, lassen Sie sich dies nicht anmerken. Interessenten haben eine Antenne für Notsituationen und wittern ihre Chance auf ein Schnäppchen.

Tipp 8: (Finanzierungsbeschaffung)

Viele Interessenten scheitern an der Finanzierung. Informieren Sie sich vorher bei mehreren Finanzierungsberatern nach Konditionen und Beispielberechnungen. Wenn Ihr Immobilienkäufer keine Finanzierung bekommt, unterstützen Sie ihn. Gehen Sie mit ihm zu Ihren Finanzierungsberatern. Oft gibt es bei verschiedenen  Finanzierungsberatern unterschiedliche Möglichkeiten. Der Weg ist zwar oft mühsam, lohnt sich aber in vielen Fällen.

Tipp 9: (Der Kaufvertrag)

Wenn die Finanzierungszusage vorliegt, kann der Kaufvertrag geschlossen werden. Im Vertrag müssen u.a. folgende
Punkte geregelt sein:

  • Kaufpreis
  • Datum der Kaufpreiszahlung
  • Datum der Übergabe (Besitzübergang)
  • Regelung zur Gewährleistung
  • Regelung zum Zustand bei der Übergabe, werden Grunddienstbarkeiten übernommen

Wählen Sie einen geeigneten Notar aus und nehmen Sie Einfluss auf die Vertragsgestaltung. Wenn Ihnen der Vertragsentwurf vorliegt, lassen Sie diesen von einem Fachmann prüfen, damit Sie später keine Überraschung erleben. Vor der Beurkundung sollten alle Details geregelt sein. Viele Notare lesen heute sehr schnell und nehmen sich wenig Zeit für Erläuterungen.

Tipp 10: (Die Übergabe)

Drücken Sie dem Käufer nicht nur den Schlüssel in die Hand. Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit den Zählerständen und dem Datum der Übergabe. Auch ein Hinweis, dass das Haus in vertragsgemäßem Zustand übergeben wurde, ist wichtig. Ein Zeuge kann nicht schaden. Unter das Übergabeprotokoll gehören die Unterschriften beider Vertragsparteien.

 

 

Die 7 häufigsten Fehler der privaten Immobilienverkäufer:

"Aus Fehlern wird man klug". Diese alte Weisheit ist zwar oft richtig, im Falle eines Immobilienverkaufs jedoch auch sehr teuer. Mit der richtigen Vorbereitung können Sie sich die nachstehenden Fehler (und somit auch viel Geld) sparen.

Fehler Nummer 1: mangelnde Vorbereitung/Planung

Fehler Nummer 2: Falsche Zielgruppe angesprochen und Übertreibungen

Fehler Nummer 3: Falscher Kaufpreis

Fehler Nummer 4: Fehlende Unterlagen

Fehler Nummer 5: Mangelnde Erreichbarkeit

Fehler Nummer 6: Mündliche Auskünfte am Telefon (z.B. wann man arbeiten ist und das Haus leer steht)

Fehler Nummer 7: Falsche Durchführung der Besichtigung


Wenn Sie alle Tipps beachtet haben, steht dem Verkauf Ihrer Immobilie nicht mehr viel im Wege. Wenn Sie lieber die Unterstützung durch Profis in Anspruch nehmen möchten, sprechen Sie uns an.

Tel.: 02236 - 885 850 oder 02232 - 568 398

E-Mail: Experte@wav-immobilien.de

Für uns ist dies Alltagsgeschäft, aber trotzdem keine Routine. Wir verkaufen jede Immobilie so, als wäre es unsere eigene.


Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Ihr Niederrhein Makler, Löwenfeld 14, 47665 Sonsbeck, Tel.: 02838-77 67 73-7, Fax.: 02838-77 67 73-9, E-Mail: info@ihr-niederrhein-makler.de, mittels einer eindeutigen Erklärungen (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular* versenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Ein Provisionsanspruch entsteht erst wenn Sie mit uns einen Miet-oder Kaufvertrag eingehen

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
* Pflichtfelder
Bitte warten. Ihre Anfrage wird bearbeitet